Die Dauerhaftigkeit einer Holzart ist die Eigenresistenz des Kernholzes gegenüber holzzerstörenden Pilzen und ist in Europa nach EN 350-2 definiert. Die europäische Lärche wird derzeit zwischen Klasse 3 und 4 eingestuft. Experten aus heimischen Betrieben bezeichnen die einheimische Gebirgslärche aus Südtirol als ausgesprochen widerstandfähig und dauerhaft. Zu Unrecht wird sie deshalb mit der europäischen Lärche gleich gesetzt, welche aus Tieflagen (Deutschland und Tschechien) stammt. Voraussichtlich wird die EN 350-2 in den kommenden Jahren abgeändert. Demzufolge dürfen in Deutschland Hölzer der Dauerhaftigkeitsklasse 3-5 im Außenbereich nur mit chemischen Holzschutz eingesetzt werden. Das Ziel des Projektes ist die Eintragung der Lärche in die Dauerhaftigkeitsklasse von mindestens 2-3 gemäß EN350-2.