Mit Einführung der Trinkwasserverordnung durch die EU – Gesetzgebung wurden neue verbindliche Kriterien für alle Mitgliedsstaaten festgeschrieben. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Definition der Verantwortlichkeiten für Unternehmen oder Inhaber von Trinkwasseranlagen. Nach den neuen Regeln liegt die Verantwortung der Einhaltung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Parametern bezüglich Wassergewinnung, Wasseraufbereitung und Verteilung beim Inhaber der Anlage. Die Trinkwasserqualität muss gleichermaßen für erwärmtes wie nicht erwärmtes Wasser gewährleistet sein, da es sich hierbei auch um das wichtigste Lebensmittel handelt. Die Weltgesundheitsorgansation (WHO) sieht in der Trinkwasserqualität eine steigende Bedeutung und empfiehlt daher allen Unternehmen, bei denen Wasser eine Bedeutung bei der Produktion von Gütern und Dienstleistungen einnimmt, einen „Water Safety Plan“ auszuarbeiten. Der „Water Safety Plan“ basiert auf den Grundlagen des HACCP – Konzeptes. Auf Basis der eingeführten Regelungen und deren Anwendung im italienischen Recht ist die Realisierung einer Weiterbildungsmaßnahme vorgesehen. Diese zielt darauf ab, die betroffenen Unternehmen auf das Audit und die Zertifizierung ihrer Trinkwasseranlagen vorzubereiten. Fundamentales Element der Weiterbildungsmaßnahme ist die Erstellung eines „Water Safety Plans“.